Schweiz verschärft Tierschutzgesetz
In der Schweiz gilt seit 1. September 2008 ein neues, verschärftes Tierschutzgesetz.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
Ausbildung von Hundehaltern
Wer sich nach dem 1. September 2008 in der Schweiz einen Hund zulegt, muss mit einer Übergangsfrist bis 2010 zuvor einen Kurs besucht haben. Im ersten Jahr müssen Hund und Halter außerdem ein spezielles Training absolvieren. Alle Hundehalter, die Ihren Vierbeiner vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erworben haben, sind von der Regelung ausgenommen.Sozial lebende Tiere
Meerschweinchen und andere in Gruppen lebende Tiere dürfen nicht mehr allein gehalten werden. Für Frettchen, Kleinnager und Greifvögel sind größere Gehege vorgeschrieben.Mehr Auslauf für Pferde
Die Anbindehaltung für Pferde soll ab 2013 endgültig verboten sein. Jungpferde müssen in Gruppen aufgezogen werden. Um dem Bewegungsdrang von Pferden gerecht zu werden, ist ein täglicher Auslauf bzw. Austritt Pflicht. Wer mehr als fünf Pferde besitzt muss eine Basisausbildung absolvieren.Mehr Freiheit für Schafe und Ziegen
Die Anbindehaltung wird ab 2018 verboten. Liegeplätze müssen von 2010 an eingestreut werden. Einzeln gehaltene Tiere müssen Sichtkontakt zu Artgenossen haben. Schafe müssen jährlich geschoren werden, um eine Überhitzung zu vermeiden.Beschäftigung für Schweine
Um Verhaltensstörungen zu verhindern, muss sichergestellt werden, dass Schweine sich entsprechend beschäftigen können. Bauliche Anpassungen hierfür müssen bis 2013 umgesetzt werden. In Ställen müssen Abkühlvorrichtungen vorgesehen werden. Ferkel dürfen ab 2010 nur noch unter Betäubung kastriert werden.
„Die Maßnahmen der Schweizer, den Tierschutz zu verbessern, sind sehr lobenswert. Allerdings darf man sich fragen, wer die Einhaltung der neuen Vorschriften überwachen soll”, kommentiert Andrea Thümmel von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. das neue Gesetz.
Quelle: TASSO Newsletter

Profi @pensionskasse um 14:39 am 6. März 2010 Permalink |
Die Abstimmung zur Tierschutz-Antwaltsinitiative läuft ja gerade dieses Wochenende. Ich gehe zwar nicht davon aus, dass sie angenommen wird, aber sind wir mal gespannt.
Für mich persönlich – und für viele andere Schweizer auch – ist die Abstimmung zur Senkung des Umwandlungssatzes bei Pensionskassen wichtiger. Hier geht es um viel Geld für die Versicherten…
.-= Profi @pensionskasse´s last blog ..Zinsen vergleichen lohnt sich: Der Säule 3a-Zinseffekt =-.
Black Angel um 10:13 am 7. März 2010 Permalink |
Stimmt, das mit der Pensionskasse ist brandaktuell. Der Blogbeitrag hier ist ja auch schon mehr als ein Jahr her. Wer mehr über die aktuelle Tieranwalt-Initiative wissen möchte: Kampf gegen Tierquäler
Zjuzja um 22:39 am 23. Februar 2010 Permalink |
The interesting publication.In future will read your blog
Maggy um 10:11 am 31. August 2009 Permalink |
Gut gepostet – bin mal gespannt auf die anderen Kommentare, was da noch alles geschrieben wird.
Silke Felber um 01:19 am 16. Juli 2009 Permalink |
Bei diesem Blogg werde ich jetzt ?fter meine Meinung schreiben
Black Angel um 20:43 am 18. September 2008 Permalink |
@Ricarda: Ich bin mir nicht sicher, in in welchem Umfang auch Z?chter und H?ndler verpflichtet sind da eine gewisse Kontrollfunktion einzunehmen und ob diese dann eventuell auch belangt werden k?nnen. Macht ein Z?chter, der nur ein Meerschweinchen verkauft, sich mit strafbar, wenn er den K?ufer nicht fragt ob er noch ein zweites hat oder ob er wei?, das er ein zweites haben muss?
Ricarda um 03:34 am 16. September 2008 Permalink |
Die Kontrolle ist denke ich die eine Sache, aber die andere ist, dass man bei Verst??en die bekannt werden eine Gesetzesgrundlage hat, nachdem der “T?ter” verurteilt werden kann.